Nach §11 des Tierschutzgesetzes
staatlich GEPRÜFTER, ANERKANNTER und ZUGELASSENER HUNDEPSYCHOLOGE.
Teile des Genehmigungsverfahren sind:
Der sog. "D.O.Q Tests 2.0",
Schriftliche, praktische und mündliche Prüfungen aus den Bereichen der Hundeaufzucht, Biologie, Krankheiten, Haltung und Hygiene, Fütterung, Rechtsvorschriften und des praktischen Umgangs mit Hunden.
Neben der Prüfungen und des bereits absolvierten Studiums zum Hundepsychologen werden praktische Erfahrungen gesammelt und verschiedene Quellen zum Erweitern des Wissens (und des Horizonts) genutzt.
Denn bereits Sokrates wusste: "Je mehr ich weiß, um so mehr weiß ich, dass ich nichts weiß".
Meine Abschlussarbeit des Studiums zum Hundepsychologen können Sie als Pdf hier:
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